Liebe Interessierte,
die s.ö.l.-Fraktion ist eine Wählervereinigung, die ohne Bezug zu einer Partei antritt. Um dennoch einen „Organisationsrahmen“ zu haben, haben wir uns zur Gründung eines Vereins entschieden. Dieser ist nun gegründet und wächst kontinuierlich. Der Jahresbeitrag beträgt 12 Euro, Spenden sind herzlich willkommen.
Da wir keine Partei im Hintergrund haben, sind wir für den anstehenden Wahlkampf auf Spenden angewiesen! Jeder Beitrag hilft. Spendenbescheinigungen werden am Ende des Jahres von unserem Kassierer Christian Zeeb ausgestellt.
Spenden und steuerliche Absetzbarkeit
Die Stadt Schwäbisch Gmünd steht vor großen Herausforderungen. Zusammen mit Ihnen wollen wir diese Herausforderung als starke Kraft im Schwäbisch Gmünder Gemeinderat angehen.
Eine Möglichkeit, uns zu unterstützen, ist Ihre Spende!
Steuerrechtliche Hinweise
Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen sind steuerlich absetzbar. Nach den §§ 10b Abs. 2 und 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) bekommen Spenderinnen und Spender bis zu 50 Prozent ihrer Spende im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung erstattet. Nach dem Einkommensteuergesetz (Rechtsstand Januar 2012) sind solche Zuwendungen grundsätzlich wie folgt steuerlich abzugsfähig: Zuwendungen an politische Parteien bzw. unabhängige Wählervereinigungen werden insgesamt bis zu einer Höhe von € 1.650,- jährlich, bei zusammen veranlagten Ehegatten € 3.300,- jährlich, nach § 34g EStG berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. € 825,- bzw. € 1.650,- von der Steuerschuld abgezogen werden.
Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend ?
Spendenquittungen stellen wir Ihnen sehr gerne wunschgemäß aus. Bitte geben Sie dafür auf der Überweisung Ihre Adresse an. Diese Bescheinigung können Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung für das Jahr der Spende beim Finanzamt einreichen. Der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen werden.
Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer ?
Beispiel 1:
Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro.
Beispiel 2:
Eine Spende von 500 Euro und der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12 Euro (= Summe der Zuwendung 512 Euro) reduzieren die Steuerlast um 256 Euro.
Beispiel 3:
Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50% von 1.650). Die restlichen 350 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuellen Steuersatz bestimmt.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck zu Ihrer Adresse noch den Vermerk „Spende“ an!
Hier finden Sie die Bankverbindung:
Empfänger: sozial ökologisch links e.V., KSK Ostalb, DE4461450050 1001464053
Das ausgefüllte Beitrittsformular bitte an den Beisitzer Sebastian Fritz, Im Wegsheim 9 in 73527 Schwäbisch Gmünd schicken. Oder mit Original Unterschrift an die EMail Adresse verein@sozial-oekologisch-links-gd.de.
Euer Vorstand
Hier findet sich das Beitrittsformular und die Satzung: