Römerstüble wirft weiter Fragen auf
Aus der heutigen Ausgabe der Rems Zeitung: Gastronomie: Die Planungen für eine Gaststätte in der Römerstraße, das so genannte Römerstüble, wirft mittlerweile auch für die Gemeinderäte Fragen auf. So hat sich jetzt s.ö.l.-Stadtrat Sebastian Fritz mit mehreren Fragen direkt an OB Richard Arnold gewandt.
SCHWÄBISCH GMÜND. „Welche Gastronomie braucht die Weststadt?“ So hatte Investor Gerald Feig seine Präsentation bei der Bürgeranhörung im Weststadt-Forum überschrieben. Einigkeit über die Antwort
gab es da nicht. Zwar gab es viele Stimmen, die grundsätzlich eine Gastronomie in der Weststadt befürworten, allerdings schwebte ihnen eher ein gemütlicher Treffpunkt in der Nachbarschaft vor, wo sich die Anwohnerinnen und Anwohner auf ein Viertele zusammensetzen können. Feig hingegen will dort ein Objekt bauen, das seiner Aussage nach den Charakter einer Almhütte hat. Dabei denkt er an 140 Sitzplätze drinnen und die gleiche Anzahl draußen. Allerdings bekomme der zukünftige Betreiber die Auflage, nicht
mehr als 140 davon jeweils zu besetzen. Wie realistisch dieses Szenario ist, darüber gab es bereits im Weststadt-Forum unterschiedliche Meinungen. Viel gehörter Tenor: „Man schickt doch niemand weg.“
Auch die Auflage, dass der zukünftige Wirt auf Hochzeiten und größere Feiern, die bis spät in die Nacht gehen, verzichten soll, schien den Anwohnern eher nicht umsetzbar.
Stadtrat Sebastian Fritz, der ebenfalls beim Weststadt-Forum anwesend war, scheint es ähnlich zu gehen, wie den Anwohnern. Er könne sich eine Gastronomie in der Weststadt schon vorstellen, aber er habe dazu noch konkrete Fragen, schreibt er in einer E-Mail an Oberbürgermeister Richard Arnold. Bis auf eine Frage wären alle mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Die Rems-Zeitung hat im Rahmen ihrer Recherche diese Fragen ebenfalls am Donnerstag-Vormittag an die Pressestelle der Stadt gerichtet. Die Antwort von Stadtsprecherin Ute Meinke ist dabei von großer Schlichtheit: „Das Schreiben wird derzeit geprüft und
fristgerecht in einer der folgenden Sitzungen beantwortet.“
Wie bereits berichtet, soll die Stadt nach Angaben aus dem Siedlungswerk das Grundstück 2014 zur Landesgartenschau für den symbolischen Preis von einem Euro vom Siedlungswerk erstanden haben. Fritz will wissen, ob dies zutrifft. Zweitens fragt er, ob dies mit der Absicht geschehen sei, dort Urban Gardening durchzuführen. Dazu hatte der Leiter des Amts für Stadtentwicklung, Gerhard Hackner,
bereits im Nachgang der Veranstaltung in der Weststadt erklärt, dass das Urban Gardening in die Gesamtsituation vor Ort integriert werden soll. Zudem will Fritz wissen: „Trifft es zu, dass beabsichtigt wird, das Grundstück mit einem Erbpachtvertrag an den Investor zu geben?“ und „Welche Konditionen sind hier angedacht?“ Er möchte an der Stelle anmerken, „dass ich da moralische Bedenken habe, sollten insbesondere die Fragen
1 und 2 mit Ja beantwortet werden. Dies vor dem Hintergrund, dass wenn das Grundstück zu einem symbolischen Preis und klaren Absichten erworben wird und nun einer ganz anderen Nutzung zugeführt
würde“. Klar ist: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans, wie Hackner auf Nachfrage der RZ erklärte. Dieser stammt von 1966. Zwar ist da noch keine Bebauung auf dieser Fläche vorgesehen, aber der Bebauungsplan könnte geändert werden, oder der Investor wird von den Auflagen des Bebauungsplanes befreit. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg, wie Hackner zu bedenken gab. „Zunächst müssen wir ein Lärmgutachten abwarten“, sagt er. Eine Basis eines solchen
Gutachtens ist die Zahl der Sitzplätze. Von daher spielt es durchaus eine Rolle, wie realistisch die angegebene Zahl von angeblich maximal 140 Gästen gleichzeitig ist. Auch die Verkehrssituation hängt mit der Gästezahl zusammen. Je mehr Gäste, desto mehr Autos und mehr Anwärter auf die ohnehin knappen Parkplätze. Nach der notwendigen Umgestaltung werden es zwar zwei Parkplätze mehr als jetzt sein, doch ist auch wegen des Gastro-Betriebs mit einem wesentlich höheren Fahrzeugaufkommen zu rechnen, als dies aktuell der Fall ist. Es gibt also noch genügend Fragen.
Schweigen verspielt Vertrauen
Wer konkrete Fragen zum Bauprojekt „Römerstüble“ hat, der bekommt nur ausweichende Antworten. Der Sache dient dies nicht, das Verhalten schürt Misstrauen.
„Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der
Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“ Dies ist der Wortlaut von Paragraf 4, Absatz 1 des baden-württembergischen Pressegesetzes. Weiter regelt das Gesetz ein paar Ausnahmen, warum die Auskunft verweigert werden darf. Beispielsweise, wenn die Rechte
Dritter, berührt werden. Dies würde in diesem Fall nur auf die Frage nach der Höhe der Erbpacht zutreffen. Alles andere wirkt wie Heimlichtuerei, die nur einen Effekt hat: Sie stellt das gesamte Projekt in ein schlechtes Licht. Es entsteht der Eindruck, dass die Verwaltung nicht mit offenen Karten spielt, wenn es um die Bauvoranfrage von Gerald Feig für eine Gastronomie an der Römerstraße geht. Dabei sollte
im Rahmen des Weststadt-Forums größtmögliche Transparenz hergestellt werden. Schon da konnte man den Eindruck gewinnen, dass im Hinterzimmer die Würfel längst gefallen sind, auch wenn Erster Bürgermeister Christian Baron anderes behauptete. Nimmt man das von Feig überflüssigerweise begonnene Gezerfe um den städtebaulichen Vertrag hinzu, sowie den Freikauf von der Plicht, bezahlbaren
Wohnraum zu schaffen, entsteht der Eindruck, dass bestimmte Regeln bis hin zum Landespressegesetz in Gmünd in Bezug auf Feig nicht gelten. Dies sollte die Verwaltung schnell durch ihr Tun widerlegen.
Copyright Rems Zeitung, 08.12.2023