Anfrage Prof. Andreas Benk
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 9. Februar 2022 hat der Gemeinderat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben den Lärmaktionsplan für Schwäbisch Gmünd beschlossen. Die Neufassung des „Kooperationserlasses-Lärmaktionsplanung“ vom 8. Februar 2023 (Link s.u.) bestimmte, dass die „Aufstellung bzw. Überprüfung und Überarbeitung von Lärmaktionsplänen der vierten Runde bis spätestens 18. Juli 2024 abgeschlossen sein [muss]“ (S. 5). Diese Frist ist verstrichen. Auf meine Frage im KUEBA im Mai dieses Jahres, bis wann der überarbeitete Lärmaktionsplan dem Gemeinderat vorgelegt werde, hieß es, das geschehe bis Ende dieses Jahres.
Der o.g. Erlass gibt detailliert vor, welche Punkte die Überprüfung mindestens umfassen sollte (u.a. relevante Änderungen der Lärmsituation, Entwicklung der Zahl der betroffenen Personen, Stand der Umsetzung von Maßnahmen und Überprüfung, ob weitere Maßnahmen möglich sind, Erfolge langfristiger Strategien). Der Erlass gibt außerdem vor, dass die Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgeschrieben ist („ Ausdrücklich geregelt ist, dass die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört wird. Demnach ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung, der Überprüfung und der erforderlichenfalls erfolgenden Überarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken“, S. 12).
Die im Herbst 2023 vom Land veröffentlichten Lärmkarten und die Belastungsstatistik 2022 (Link s.u.) verwendeten ein neues Berechnungsverfahren für die Lärmbelastung. Dabei ergab sich, dass sich die Zahl der betroffenen Menschen in Gmünd, die Lärm ≥ 65 dB allein durch Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sind, doppelt so hoch ist wie in der Belastungsstatistik 2017 ausgewiesen (und mehr als viermal so hoch ist wie z. B. in Aalen); auch beträgt die Zahl der jetzt ausgewiesenen lärmbelasteten Schulgebäude (Lärmbereich ≥ 65 dB) nun 14 (darunter 2 Schulgebäude im Lärmbereich ≥ 75 dB [!]), in der Belastungsstatistik 2017 waren es nur 2 (Lärmbereich ≥ 65 dB ≤ 75 dB).
Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf. Dazu müsste aber der überarbeitete Lärmaktionsplan vorliegen und vom Gemeinderat beschlossen werden. Darum meine Fragen, um deren Beantwortung ist bei der morgigen Gemeinderatssitzung bitte:
- Was ist der Stand der Überprüfung und Überarbeitung des Lärmaktionsplans?
- In welcher Form wurde bzw. wird die Mitwirkung der Öffentlichkeit durchgeführt?
- Wann wird der Gemeinderat über den überarbeiteten Lärmaktionsplans beraten und beschließen?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Benk
Lärmkarten: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/laerm-und-erschuetterungen/laermkarten