Der Gemeinderat wird seit Jahren in seiner Kontrollfunktion behindert

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Arnold, sehr geehrter Herr Finanzbürgermeister Baron,
sehr geehrter Herr Bantl,
danke für die in der Vorlage zusammengestellten Informationen. Aber diese Informationen genügen für eine effektive Kontrolle und Bewertung der Finanzlage unserer Stadt durch den Gemeinderat nicht. Für eine geordnete Haushaltsführung benötigen wir endlich die Eröffnungsbilanz und die Jahresrechnungen. Die letzte uns vorgelegte Jahresrechnung stammt von 2019.
Darum zur heutigen Vorlage nur eine Frage, die unsere Fraktion zwar schon mehrfach gestellt
hat, die aber an Ihnen offensichtlich abprallt und die ich darum im Folgenden erläutern werde:
Warum wird der Gemeinderat seit Jahren in seiner Kontrollfunktion behindert, indem uns
keine vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Eröffnungsbilanz und in der Folge auch keine geprüften Jahresrechnungen vorgelegt werden?
Wiederholt monierte die Gemeindeprüfungsanstalt, dass die Stadt erst mit jahrelanger Verspätung dem Gemeinderat Jahresrechnungen vorlegt. Auch das Regierungspräsidium teilte
ihnen schriftlich mit: Für eine geordnete Haushaltsführung sind die Eröffnungsbilanz und die
Jahresabschlüsse erforderlich. Die Eröffnungsbilanz hätte aber unserem Gemeinderat spätestens mit der Einführung der doppischen Haushaltsführung vorgelegt werden müssen: vor mehr
als fünf Jahren, zum 01.01.2020. Erst die Eröffnungsbilanz bildet das gesamte Vermögen, die
Schulden und das Eigenkapital der Kommune zu Beginn der ersten Haushaltsperiode ab – und ist
damit die Grundlage für sämtliche bilanziellen Bewertungen und Ausgangspunkt für alle folgenden Haushaltsjahre. Die in der Eröffnungsbilanz erfassten Vermögenswerte bestimmen auch die
Abschreibungen. Doch solange das Vermögen gar nicht oder nur unvollständig erfasst ist, können auch die Abschreibungen nicht korrekt ausgewiesen werden. Ohne solide finanzielle Grundlage entscheidet der Gemeinderat im Ungewissen. Wenn Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüsse
fehlen, fehlt dem Gemeinderat sein wichtigstes Kontrollinstrument.
Andere Städte zeigen uns, wie es geht und haben sich im Unterschied zu Schwäbisch Gmünd
schon vor vielen Jahren auf die Umstellung zur Doppik vorbereitet und ihre Eröffnungsbilanz
längst vorgelegt, nur ein paar Beispiele: Stuttgart 2010, Esslingen 2011, Ulm 2011, Aalen 2013,
Ludwigsburg 2014, Abtsgmünd 2018, Tübingen 2020, Heidenheim 2021…
Wir üben unsere Tätigkeit im Ehrenamt oft neben dem Beruf aus, wir sind keine Finanzfachleute
und die notwendigen Dokumente liegen uns nicht vor. Deshalb gibt es ein Rechnungsprüfungsamt, das die Finanzen der Stadt prüft und damit den Gemeinderat unterstützt. Doch wenn dem
RPA entgegen den rechtlichen Bestimmungen nichts vorgelegt wird, kann es auch nicht prüfen.
Dass Sie, Herr Oberbürgermeister, an einer solchen Prüfung auch gar nicht interessiert sind,
zeigten Sie, als Sie mit Ihrer Stimme im Gemeinderat verhinderten, dass auch nur ein einzelner
strittiger Einzelposten durch das RPA geprüft wird. Es sei doch alles in Ordnung, da müsse nichts
geprüft werden, sagten Sie damals.
Darum noch einmal unsere Frage: Warum die beschriebene Behinderung der Kontrollfunktion
des Gemeinderats?
Andreas Benk