5000 Euro Strafe für Ordnungssünder? Das werde auch in Zukunft die Ausnahme bleiben, meinte der Leiter des Ordnungsamts, Gerd Hägele, am Mittwoch im Verwaltungsausschuss. Bisher betragen die allermeisten Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten etwa 20 bis 50 Euro. Das werde wohl auch künftig so sein. Dass die Obergrenze für solche Bußgelder jedoch von 1000 auf 5000 Euro erhöht wird, dem wird der Gemeinderat voraussichtlich zustimmen. Vorgesehen ist diese Erhöhung in der Neufassung der Polizeiverordnung, und die wurde bei der Vorberatung im Verwaltungsausschuss wohlwollend aufgenommen.
Die Verordnung liefert Regelungen „zum Schutz vor Belästigungen der Allgemeinheit, Lärmbelästigung, umweltschädlichem Verhalten, Rattenbekämfung und zum Anbringen von Hausnummern“. Gerade das Thema Lärm spiele eine immer größere Rolle, sagte Sozialbürgermeister Dr. Joachim Bläse, der einen zunehmenden Mangel an Toleranz und Gemeinsamkeit beklagte.
Die bisherige Fassung der Polizeiverordnung ist 13 Jahre alt – allein das ist schon ein Grund für die nun erfolgte Überarbeitung. Zudem erhöhe die neue Formulierung die Rechtssicherheit für die Mitarbeiter im Ordnungsamt, erläuterte Gerd Hägele die Neufassung. Sie klärt zum Beispiel, dass Rauchverbote auch für E-Zigaretten und ähnliche Geräte gelten. Auch gemeinsame Trinkgelage sind ebenso aufgenommen wie schärfere Regeln für das Betteln.
Die meisten Fälle von Ordnungswidrigkeiten fallen in den Bereichen Müllablagerung und Ruhestörung an, sagte Gerd Hägele. Und es werden immer mehr: Die Fallzahl sei innerhalb von zwei Jahren um über die Hälfte auf mehr als 700 gestiegen.
Christian Krieg bezeichnete für die CDU-Fraktion die Verordnung als „Spielregeln fürs gute Miteinander“. Auf seine Frage sagte Gerd Hägele, dass das Ordnungsamt auch zunehmend Aufgaben der Polizei übernehmen müsse.
Nur die Spitze des Eisbergs
Klar sei, dass der Ordnungsdienst gerade bei Fällen illegaler Müllablagerung „nur die Spitze des Eisbergs“ aufklären könne, da gab der Amtsleiter dem Grünen-Stadtrat Steffen Suer Recht. Oft sei eben die Beweislage schwierig. Doch die Bemühungen, Verstöße aufzudecken, seien vielfältig. Nächste Woche zum Beispiel werde es wieder eine Kontrollaktion geben. Dabei seien auch Mitarbeiter in Zivilkleidung im Einsatz.
Laut Verordnung ist „das Verrichten der Notdurft, das Erbrechen und das Ausspucken“ im öffentlichen Bereich untersagt. Erbrechen sei jedoch manchmal bei Unwohlsein eine nicht zu unterdrückende Reaktion, hakte SPD-Stadtrat Allesandro Lieb nach. Krankheitsbedingtes Erbrechen könnten seine Mitarbeiter durchaus von alkoholbedingtem Erbrechen unterscheiden, meinte Gerd Hägele.
Auf Nachfrage von Linke-Stadtrat Alexander Relea-Linder schätzte Hägele die Personalstärke im Ordnungsbereich als ausreichend ein. Zehn Vollzeitstellen im Kommunalen Ordnungsdienst seien im Vergleich zu anderen Städten ordentlich.
Karin Rauscher (FWF) sagte, den Menschen müsse bewusst werden, dass sie auch mit Kontrollen in Zivil rechnen müssen. Brigitte Abele (BL) stellte fest, dass nach wie vor zu viele gelbe Säcke und Biomüllbeutel zu früh vor die Türe gestellt werden. Auch hier sei es meist schwer, die Verantwortlichen festzustellen, meinte Gerd Hägele. Beutel und Säcke dürfen erst ab 18 Uhr am Vorabend der Leerung rausgestellt werden.
Durch die Regelung, dass Spiel- und Sportplätze zwischen 20 und 7 Uhr nicht benutzt werden dürfen, werde der Trainingsbetrieb nicht beeinträchtigt. Das sagte Hägele auf Nachfrage Gabriel Baums (Grüne).