Bauprojekt am Salvator geht in Verlängerung

Aus der heutigen Rems Zeitung: Wohnraum: Statt wie geplant jetzt zu beginnen, darf der Investor von „Wohnen am Salvator“ bis Ende 2027 mit dem Bau warten. Der Ältestenrat entschied dies ohne Gemeinderatsbeschluss. Welche Konsequenzen das für den städtebaulichen Vertrag hat.
SCHWÄBISCH GMÜND. Es regt sich wenig auf der Baustelle rund um die Villa am Salvator. Eigentlich sollten hier längst die Baugruben für die 25 neuen Wohnungen ausgehoben werden. Doch es tut sich nichts. Grund: Der Investor, die Schorndorfer Gruppe, hat eine Fristverlängerung
für ihren Bau bekommen. Dies bestätigt Gmünds Pressesprecher Markus Herrmann auf Nachfrage. Dies sei auf Antrag des Bauherrn geschehen. Grund sei die unsichere Lage auf dem Bausektor mit hohen Preisen. Dies bedeutet auch eine Änderung des städtebaulichen Vertrages zwischen dem
Investor und der Stadt, wie Herrmann bestätigt. Dies sah vor, dass er vier Jahre nach dem ersten Baggerbiss den Bau abgeschlossen haben müsse. „Letzter Termin für den Baubeginn wäre Januar 2025 gewesen“, sagt Herrmann. Das heißt, der Investor, vertreten durch Gerald Feig, hätte jetzt
anfangen müssen, zu bauen.
„Jetzt haben wir bis zum 31. Dezember 2027 verlängert“, so Herrmann. Das heißt, dann müssen die Bagger rollen. „Dafür hat er aber jetzt nur drei Jahre Zeit und keine vier mehr”, fügt er an. Einen Gemeinderatsbeschluss zu dieser Änderung gibt es allerdings nicht. „Dies hat der Ältestenrat
in einer Sitzung beschlossen“, so Herrmann.
Ob es auch im Gemeinderat eine solche Zustimmung gegeben hätte, scheint zumindest fraglich. Denn die Fristverlängerung gehörte zu den Änderungswünschen des Investors, die er in die Sitzung
des Bauausschusses am 6. Dezember 2023 einbrachte. Feig wollte zum einen die Zahl der Parkplätze reduzieren. Die geplante Tiefgarage sollte im ersten Untergeschoss Platz für 37 PKW-Parkplätze bieten, die um 13 Doppelparker in einem zweiten Untergeschoss ergänzt werden sollten. Wegen der Verteuerung der Baupreise sollten die 13 Doppelparker wegfallen, dies hätte 26 Stellplätzen weniger entsprochen. Außerdem wollte der Investor damals
von der Verpflichtung entbunden werden, innerhalb von vier Jahren ab Baubeginn (erster Baggerbiss) die Wohnungen bezugsfertig fertigzustellen. Er wollte eine Frist von sechs Jahren haben. Nachdem der städtebauliche Vertrag jetzt ausgelaufen ist, wäre das ursprüngliche Fertigstellungsdatum 2029 gewesen. Wären die Ratsmitglieder dem Vorschlag von Feig gefolgt, dann wären die Wohnungen 2031 fertig gewesen. Genau auf diesen Fertigstellungstermin könnte es jetzt hinauslaufen, wenn Feig Ende 2027 anfängt zu bauen.
Auf allzu viel Beifall trafen die Änderungswünsche Nikolaustag 2023 im Bauausschuss nicht. Sie zeigten eher die Rute als den Lebkuchen. Lediglich Peter Vatheuer (FDP) fand, man könne dem Ansinnen Feigs zustimmen. Ansonsten erntete der Vorschlag deutliche Kritik. Martin Bläse (CDU) zeigte sich sogar „irritiert, dass er überhaupt auf die Tagesordnung gekommen sei“. Er wies, wie auch andere Rätinnen und Räte, darauf hin, dass Feig immer wieder auf einen schnelleren Verfahrensablauf gedrängt habe. Von daher verstehe er jetzt den Antrag auf Verlängerung der Bauzeit nicht.
Andreas Benk (s.ö.l.) ging weiter: Wenn man das beschlossene Paket aufschnüre, müsse man noch einmal über die Abstandssumme reden, die Feig bezahlt habe, um keinen bezahlbaren Wohnraum
schaffen zu müssen. Damit spielte er auf eine Änderung an, die der Gemeinderat bereits zugestanden hatte. Denn eigentlich müssten seit einem Gemeinderatsbeschluss vom 16. Dezember
2020 alle Bauträger bezahlbaren Wohnraum schaffen. Allerdings ist es Investoren möglich, sich mit Abstandssummen dieser Verpflichtung zu entledigen, wenn der Gemeinderat zustimmt.
114.000 Euro bezahlte Feig, um nicht vier der geplanten 25 neuen Wohnungen zu 33 Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten zu müssen. Bei 12 Euro pro Quadratmeter ergeben sich angeblich jene 114 000 Euro als Ablöse. Diesmal kam es aber zu keiner Abstimmung über den Antrag im Gemeinderat. Dies wäre eigentlich der gängige Weg gewesen: Der Bauausschuss berät vor, der Gemeinderat entscheidet. Doch auf weiteren Tagesordnungen des Gemeinderats tauchte der Antrag nicht mehr auf. Zu eindeutig schien das Stimmungsbild gewesen
zu sein. Geändert hat dies dann der Ältestenrat. Nach Aussage von Michael Schaumann, Hauptamtsleiter der Stadt Schwäbisch Gmünd, hat dieser unter anderem die Funktion, die Tagesordnung zu beschließen. In ihm sitzen Vertretende aller politischen Gruppierungen, die im Gemeinderat vertreten sind. Der Ältestenrat tagt nichtöffentlich. Deshalb könne er auch nichts
dazu sagen, ob der Ältestenrat über den Feig’schen Vorstoß beraten habe. Nun ist der Ältestenrat eigentlich ein beratendes Gremium. Formelle Beschlüsse gehören nicht in seinen Kompetenzbereich, wie auch in der Geschäftsordnung des Gemeinderats zu lesen ist. In Paragraf
2 heißt es in Absatz (3): „Ohne in die Zuständigkeit des Gemeinderats und seiner Ausschüsse einzugreifen, bereitet der Ältestenrat den Ablauf der Sitzungen des Gemeinderats vor; dabei können – soweit erforderlich – Vorausinformationen gegeben werden. Er berät ferner über die Art der Behandlung einzelner Verhandlungsgegenstände …. Empfehlungen, die er über seine Mitglieder an die Fraktionen weitergibt, sollen ausgleichend zwischen ihnen wirken und, soweit dies von der Sache her möglich ist, eine gemeinsame Meinungsbildung erleichtern.“
Der Absatz 4 lässt immerhin zu, die Angelegenheiten des Gemeinderats, die keiner Beschlussfassung bedürfen, können dem Ältestenrat zur Behandlung übertragen werden. Stellt sich die Frage, ob das Vorgehen des Ältestenrates und der Stadtverwaltung so rechtens ist? Bislang wurde die Entscheidung angeblich auch noch nicht in einer Sitzung öffentlich gemacht.
Eine entsprechende Anfrage der RemsZeitung an das Regierungspräsidium zu einer rechtlichen Einschätzung läuft noch.
Weitere Änderungen, so Herrmann, habe es am städtebaulichen Vertrag nicht gegeben.
Copyright Rems Zeitung, 20.03.2025