Bebauungsplanentwurf für das geplante Industriegebiet Aspen
Stellungnahme der söl-Fraktion zum Bebauungsplanentwurf für das geplante Industriegebiet Aspen zur Sitzung des Klima-, Umwelt-, Energie- und Bauausschusses am 13.11.2024 und des Gemeinderats am 20.11.2024
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Im Dezember 2020 legte die Verwaltung dem Gemeinderat die Projektbeschreibung zu einem Technologiepark auf dem Aspenfeld vor (Gemeinderatsdrucksache 227/2020). Die Projektbeschreibung formuliert das Ziel der „Entwicklung und Realisierung eines Wasserstoffkompetenzclusters“ und es ist darin ausführlich die Rede von einem „nachhaltigen Technologiepark H2-Aspen“ mit „grünem“ Wasserstoff zur Energieerzeugung. Der Gemeinderat stimmte der für dieses Vorhaben notwendigen Flächensicherung und dem entsprechenden Grunderwerb zu.
Die wiederholte Frage unserer Fraktion, wie der äußerst hohe Bedarf an erneuerbaren Energien für die Produktion von „grünen Wasserstoff“ gedeckt werden soll, blieb von der Verwaltung unbeantwortet. Doch die ursprüngliche Projektidee eines „Wasserstoffkompetenzclusters“ hat sich mittlerweile zerschlagen. Auch die mehrfach in Aussicht gestellten Großinverstoren haben in den zurückliegenden Jahren Schwäbisch Gmünd eine Absage erteilt.
In dem jetzt vorgelegten Bebauungsplan ist von einem Wasserstofftechnologiepark nicht mehr die Rede. Das ist nur folgerichtig, denn Aspen ist schlicht der falsche Standort für die Produktion von „grünem Wasserstoff“, weil der dazu notwendige Bedarf an erneuerbaren Energien auf absehbare Zeit dort nicht gedeckt werden kann. Das dürfte auch ein maßgeblicher Grund gewesen sein, weshalb die Großinvestoren andere Standorte bevorzugten.
Dennoch spricht die Vorlage weiterhin von einem „nachhaltigen Technologiepark“, jetzt freilich in ganz anderem Sinn: Es sollen dort Betriebe und Anlagen zugelassen werden, die nachhaltigen und klimaneutralen Zukunftstechnologien dienen. Stillschweigend ist damit auch zugestanden, dass diese Betriebe keineswegs mehr selbst nachhaltig und klimaneutral produzieren. Darum ist der Begriff „nachhaltiger Technologiepark“ nicht mehr angemessen, sondern eine Irreführung. Wir stimmen dem RP Stuttgart zu, das in seiner Stellungnahme feststellt, dass die „Verwendung des Begriffs ‚Nachhaltiger Technologiepark‘ widersinnig erscheint“ (Abwägungsprotokoll, S. 37). Unsere Fraktion bittet deshalb die Verwaltung nicht mehr sachfremd von „Nachhaltigem Technologiepark Aspen“ zu sprechen sondern statt dessen sachgemäß den Begriff “Industriegebiet Aspen“ zu verwenden.
Bei der Diskussion über die Nutzung des Aspenfeldes war es fraktionsübergreifende Überzeugung des Gemeinderats, dass Aspen nicht einfach eine Fortsetzung des Gügling sein dürfe. Insbesondere auch GM Martin Bläse betonte dies in der damaligen Stellungnahme für die CDU-Fraktion.
Doch das Spektrum der für das Industriegebiet Aspen laut Bebauungsplanentwurf zugelassenen Betriebe entspricht weitgehend dem, was wir künftig bei jedem neuen Betrieb, der sich in Gmünd ansiedeln will, wünschen und fordern sollten. Auch die Vorgaben des vorgelegten Bebauungsplanes sind kaum mehr als die Mindestanforderungen, die wir künftig für alle Bebauungspläne für Gewerbegebiete stellen müssen. Voll und ganz stimmen wir diesbezüglich der Einschätzung des Regionalverbands zu: „Die Begründung des Bebauungsplanentwurfs verbleibt hierbei in einem Zustand bereits gängiger Praxis und das Vorhaben mangelt bisher an einem Gesamtkonzept mit einer entsprechenden Innovationskraft“ (Abwägungsprotokoll S. 54).
Fazit: In den zurückliegenden Jahren hat sich herausgestellt, dass Aspen ein ungeeigneter Standort ist für einen tatsächlich nachhaltigen Technologiepark. Für das nun angedachte, eben nicht nachhaltige Industriegebiet (mit hohem Energiebedarf und entsprechenden CO2– und Lärmemissionen) ist das Aspenenfeld ein viel zu wertvolles Gebiet: vor allem aus Gründen des Naturschutzes, des Artenschutzes, der klimatischen Bedeutung und der hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen. Insbesondere der „enorme landwirtschaftliche Flächenentzug“ (Abwägungsprotokoll, S. 9) ist an diesem Standort nicht zu rechtfertigen: „dies gilt um so mehr, als auf der Gemarkung bereits hohe Flächenverluste stattgefunden haben und das projektierte Vorhaben weitere Entwicklungen nach sich ziehen wird.“ (RP Stuttgart, Landwirtschaft, Abwägungsprotokoll S. 37).