söl-Fraktion: Stellungnahme zum Bebauungsplan „Margeritenhöhe“
In unserer Fraktion haben wir die Argumente, die für und gegen dieses Projekt sprechen, abgewogen und sind dabei am Ende zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.
Für diejenigen, die dieses Projekt befürworten, war maßgeblich, dass der Projektträger zugesichert hat, dass 25% der Wohnfläche als sozial geförderter Mietwohnungsbau erstellt werden soll. Denn solcher Wohnraum wird in unserer Stadt dringend benötigt. Wenn darum dieses Projekt zustande kommt, werden wir sehr genau darauf achten, dass diese Selbstverpflichtung des Investors tatsächlich auch eingehalten wird. In den Vorberatungen wurde darauf hingewiesen, dass die Bebauung an dieser Stelle aufgrund der Hanglage und des Knollenmergels sehr herausfordernd ist – das zeigte sich schon beim Bau des Klosters. Es wurde in der Vorberatung darum auch bezweifelt, ob an dieser Stelle bezahlbarer Wohnraum überhaupt verwirklicht werden kann. Doch die zu erwartenden erhöhten Baukosten und ggf. nicht ausreichende staatliche Förderung dürfen später für den Inverstor kein Grund sein, doch nicht 25% sozial geförderten Mietwohnungsbau zu erstellen. Dies muss, sofern das Projekt verwirklicht werden soll, in dem Durchführungsvertrag unmissverständlich festgelegt werden – das ist für unsere ganze Fraktion entscheidend.
Für diejenigen in unserer Fraktion, die dieses Projekt nicht befürworten, waren bei der Abwägung letztlich andere Gründe maßgeblich.
Obwohl wir im bei der letzten KUEBA-Sitzung erfuhren, dass dieses Projekt schon eine lange Vorgeschichte hat, war noch im Vorentwurf zum Flächennutzungsplan 2035, der uns 2021 vorgelegt wurde, diese Fläche (weiterhin) als schützenswerter Grünbestand und als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Dies gilt auch noch für den FNP-Entwurf, der 2023 öffentlich ausgelegt wurde. Noch im Entwurf des Landschaftsplans 2035, den die Stadtverwaltung uns vor wenigen Wochen vorgelegt hat und der vom Gemeinderat beschlossen wurde, heißt es (unter Maßnahme 133 Schapplachhalde):
„Am Stadtrand gelegene strukturreiche mit Streuobst, Feldgehölzen, Wiesenflächen und mehreren geschützten Biotopen. Bedeutende Kaltluftproduktionsstätte und somit wichtiger Frischluftlieferant für die Stadt.“ „Landschaftsplanerische Zielsetzung: Es wird vorgeschlagen diese wichtige Grünfläche, die auch zur Naherholung dient, von Bebauung freizuhalten und in ihrem Bestand zu sichern und zu pflegen“. „Der Bereich ist als schützenswerter Grünbestand einzustufen und langfristig wird eine Unterschutzstellung nach §31 NatSchG (Geschützte Landschaftsbestandteile) vorgeschlagen“, was mit einem besonderen Schutz verbunden ist.
Auch nach unserem Klimagutachten kommt dem Gebiet eine „sehr hohe bioklimatische Bedeutung zu“, d.h. „für die gegenwärtige Siedlungsstruktur [ist es ein] besonders wichtiger klimaökologischer Ausgleichsraum mit einer sehr hohen Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung“; die unbebaute Fläche ermögliche einen „flächenhaften Kaltluftabfluss“.
Diejenigen in unserer Fraktion, die dieses Projekt nicht befürworten halten die Projektidee für gut und sie wünschen auch, dass sie realisiert wird, aber nicht an diesem schützenswerten und gegen Bebauung sensiblen Ort, sondern an einem alternativen Standort (z. B. am Westlichen Stadteingang).
Und noch etwas: Auf dem Projektgebiet wohnen derzeit noch 18 Personen. Diese wurden seit Jahren stark verunsichert. Schon 2018 [!] waren sie vom Projektträger vage informiert worden, dass sich für sie etwas bewegen, etwas verändern werde. Unsere Fraktion erwartet, dass Stadtverwaltung und Projektträger mit diesen Menschen Gespräche führen und sie zeitnah umfassend informieren. Sollten sie tatsächlich ihre Wohnungen räumen müssen, muss eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die keinesfalls zu ihrem Nachteil gereicht.