Stellungnahme zur Sitzung der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Gmünd/Waldstetten am 27.11.2024
Flächennutzungsplan (FNP) mit Landschaftsplan 2035 – Feststellungsbeschluss
Die Schwäbisch Gmünd betreffenden Teile des FNP 2035 wurden in unserem Gemeinderat ausführlich diskutiert. Die Nutzung von Flächen durch Gmünd hat aber
auch Auswirkungen auf Waldstetten. Darum erläutere ich für die Kolleg*innen
aus Waldstetten in aller Kürze, warum meine Fraktion die Vorlage für den FNP
2035 ablehnt:
Der geplante Gmünder Flächenverbrauch steht im Widerspruch zur Koalitionsvereinbarung des Landes, wonach Gmünd bis zum Jahr 2035 maximal
43 ha Fläche in Anspruch nehmen dürfte. Die in der Vorlage genannten
155 ha sind mehr als das Dreieinhalbfache.
155 ha ist nicht der tatsächliche Umfang der geplanten Flächen: Es sind
dabei nicht die vollständigen Plangebiete erfasst und zudem sind schon
jetzt weitere Flächen fest eingeplant.
Der landwirtschaftliche Aspekt wurde bei der Abwägung in Gmünd hintangestellt. Dabei ist allen klar, wie wichtig regionale Versorgung ist, dass
die wenigen verbliebenen landwirtschaftlichen Betriebe unsere Unterstützung benötigen und dass schon in den vergangenen Jahren v.a. landwirtschaftliche Fläche verloren ging.
Die noch zur Verfügung stehenden Flächen sind sehr begrenzt. Die geplante Flächennutzung lässt künftigen Generationen kaum noch Gestaltungsspielraum.
Unser Fazit bezüglich Gmünd: Aus vielen Gründen ist es notwendig, weitere Flächenversiegelung einzudämmen: neben landwirtschaftlichen Belangen sind dies
auch Natur- und Klimaschutz, Klimaanpassung, Artenschutz, Bewahrung des
Landschaftsbildes. Diese Eindämmung ist bei dem jetzt vorgelegten FNP nicht erkennbar, darum können wir ihm bezüglich Gmünd nicht zustimmen.
Dass es auch anders geht, zeigen Diskussion und das Ergebnis in Waldstetten. Hier
kam tatsächlich ein abwägender Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen und Erfordernissen zustande. Wir verweisen dazu auf die sehr unter-
schiedliche Beurteilung des Bauflächenkonzepts von Gmünd und von Waldstetten
in der Stellungnahme des Landratsamtes, Fachgebiet Baurecht und Naturschutz:
Während Gmünd dringend angeregt wird, auf Flächen zu verzichten, wird im Hinblick auf Waldstetten die Reduzierung des Flächenumfangs ausdrücklich begrüßt:
„Die Tendenz zum Flächensparen ist hier deutlich erkennbar.“ (Anlage 4.1, S. 7)
Darum kann ich dem Teil des FNPs, der sich auf Waldstetten bezieht, zustimmen,
dem gesamten vorgelegten FNP jedoch nicht.
Um diese unterschiedliche Einschätzung der beiden Teilpläne durch unser Gremium auch öffentlich deutlich zu machen, beantrage ich ein getrenntes Stimmungsbild abzufragen zum einen zu dem Teil des FNP, der sich auf Gmünd bezieht, und zum anderen zu dem Teil der sich auf Waldstetten bezieht.