Wird das kostenfreie Parken für E-Autos abgeschafft?
Diskussion über Rechtsgrundlage für den Himmelsgarten weitet sich zu einer Grundsatzbatte aus.
Schwäbisch Gmünd
Eigentlich sollte es am Mittwoch in der Sitzung des Verwaltungsausschusses nur um eine neue Parkgebührensatzung gehen, die es der Stadt ermöglicht, auf dem Parkplatz beim Himmelsgarten Parkscheinautomaten aufzustellen. Doch so sehr sich Oberbürgermeister Richard Arnold auch bemühte, die Diskussion auf dieses Teilthema zu begrenzen – es gelang ihm nicht. Dabei hatte er doch angekündigt, dass die Stadtverwaltung schon demnächst im Gemeinderat Vorschläge für eine generelle Neuregelung der Kurzzeitparkgebühren im Stadtgebiet und die Gebühren für die Ausstellung von Anwohnerparkausweisen einbringen wird.
Doch CDU-Stadtrat Martin Bläse brachte den thematischen Damm, den der Oberbürgermeister hatte errichten wollen, gleich mal zum Einsturz. 2016 habe der Gemeinderat beschlossen, für E-Autos kostenloses Parken auf Kurzzeitparkplätzen zuzulassen, um so die Elektromobilität zu fördern. Doch inzwischen werde das von vielen Bürgern als sozial ungerecht empfunden. Es sei deshalb Zeit, diese Regelung, die auch in der neuen Satzung für den Himmelsgarten steht, zu ändern. Richard Arnold kommentierte das von Bläse angeführte Empfinden vieler Bürger als „absolut nachvollziehbar“. Doch sei es nicht das Thema in dieser Sitzung. Das könne in die bald anstehende Grundsatzdiskussion über die Parkgebühren einfließen.
„Absolut nachvollziehbar“.OB Richard Arnold, zu Kritik am E-Auto-Gratis-Parken
Doch der Grüne-Fraktionssprecher Gabriel Baum unterstützte Bläses Vorschlag. Über die E-Autos müsse ebenso gesprochen werden wie darüber, ob die Anwohnerparkgebühren noch angemessen sind. Linke-Sprecher Sebastian Fritz wies ebenfalls darauf hin, dass auch in der jetzt zur Diskussion stehenden Satzung für den Himmelsgarten den E-Autofahrern kostenfreies Parken eingeräumt wird. Deshalb sei zu überlegen, diese Regelung gleich zu ändern. Auch Karin Rauscher (FWF) sah „eine gewisse Vermengungslage“. Die Kostenfreiheit für E-Autos sei generell nicht mehr zeitgemäß. BL-Stadträtin Brigitte Abele empfand es, wie sie sagte, als „total ungerecht“, wenn sie am Himmelsgarten einen E-SUV gratis neben einem Benziner-Fiesta, stehen sehe, dessen Fahrer zahlen müsse.
Warnung vor Hauruck-Aktion
Entschieden gegen eine schnelle Entscheidung sprach sich SPD-Stadtrat Alessandro Lieb aus. Würde man nun die Kostenfreiheit für E-Fahrzeuge am Himmelsgarten streichen, wäre das eine Vorentscheidung für die folgende Grundsatzdiskussion. Man wolle die E-Mobilität in Gmünd voranbringen, schaffe aber keine Anreize dafür. Er warnte vor einer Hauruck-Aktion.
Gegen die Satzung für die Parkgebühren am Himmelsgarten, gab es in der Vorberatung im Verwaltungsausschuss keine Einwände. Sie steht in der Sitzung des Gemeinderats am 1. Juni zur Abstimmung. Oberbürgermeister Arnold stellte es den Fraktionen frei, sich bis dahin zu überlegen, ob sie über die jetzt vorgelegte Fassung der Satzung abstimmen wollen oder ob sie die Kostenfreiheit für E-Autos gleich streichen wollen. In der Debatte zeichnete sich ab, dass es spätestens in der Grundsatzdiskussion wohl zu einer Streichung dieses Privilegskommen wird.
Die Parkgebühren am Himmelsgarten reichen in der neuen Satzung von 50 Cent (bis 30 Minuten) bis 5 Euro (Tagessatz).
Deshalb ist die Satzung so wichtig
Die Stadtverwaltung braucht die nun zur Diskussion stehende neue Satzung über die Parkgebühren am Himmelsgarten dringend. Das machte Oberbürgermeister Richard Arnold im Verlauf der Debatte mehrfach deutlich. Die Verwaltung möchte auf dem Parkplatz am Himmelsgarten nämlich Parkscheinautomaten aufstellen. Und wenn der Gemeinderat bis dahin nicht sie Satzung verabschiedet habe, gebe es keine Rechtsgrundlage für diese Form der Gebührenforderung. Dann, so Richard Arnold, könnten parkende Autofahrer, die Kostenpflicht am Himmelsgarten einfach ignorieren.