„Wohnen am Salvator“ in Gmünd: OB Arnold lässt Kritiker abblitzen

Aus der heutigen Rems Zeitung: Ein umstrittenes Bauprojekt in Schwäbisch Gmünd sorgt für Diskussionen: Der Ältestenrat genehmigte eine Fristverlängerung, die eigentlich vom Gemeinderat hätte beschlossen werden müssen. Die Transparenz der Entscheidungsfindung steht in der Kritik. Muss jetzt sogar die Kommunalaufsicht eingreifen?
Die Fristverlängerung für Investor Gerald Fleig für sein Projekt „Wohnen am Salvator“ sorgt weiter für Kritik. Im Gemeinderat ließ OB Richard Arnold eine Anfrage der söl-Fraktion abblitzen.
Ein Bericht der Rems-Zeitung hatte aufgedeckt, dass dem Investor seitens der Stadtverwaltung eine Fristverlängerung für den Baubeginn genehmigt wurde. Statt wie eigentlich vorgesehen im Januar 2025 anzufangen, darf er jetzt drei Jahre später anfangen. Dafür werden ihm aber nur drei statt vier Jahre Bauzeit zugestanden.
Neuer Zeitplan für Bauprojekt: Genehmigung ohne Gemeinderatsbeschluss
Laut Aussage von Stadtsprecher Markus Herrmann war dies so im Ältestenrat beschlossen worden. Dies irritiert, weil der Ältestenrat kein beschließendes Gremium ist. Im Bauausschuss hatte es noch ein deutliches Stimmungsbild gegen diverse Änderungswünsche des Investors zum städtebaulichen Vertrag gegeben.
Stadtrat Andreas Dionyssiotis (söl) wollte nun am Mittwochabend von OB Arnold wissen, wie es zu dieser Entscheidung gekommen war. Nach seinem Verständnis müsste der Gemeinderat darüber beschließen, ob eine solche Fristverlängerung genehmigt wird oder nicht. Den Ältestenrat sehe er da nicht als das richtige Gremium.
Streit um Zuständigkeiten: Gemeinderat oder Ältestenrat?
Arnold antwortete extrem knapp: Dies sei kein Beschluss des Ältestenrats gewesen, sondern dieser habe sich darauf geeinigt, diese Angelegenheit so zu gestalten. Weitere Nachfragen ließ er mit Hinweis auf die weit fortgeschrittene Zeit, er war bereits 20 Uhr, nicht mehr zu. Aus dem Restgremium kamen dazu keine Äußerungen.
Doch aus der Welt scheint die Angelegenheit nicht. Dies machte die s.ö.l.-Fraktion am Donnerstagnachmittag in einer Stellungnahme zur RZ-Berichterstattung deutlich. Der OB habe auf die Anfrage nur unkonkret gesagt, es sei beschlossen worden. „Da stellt sich die Frage für die söl-Fraktion, wen er denn jetzt damit gemeint hat?“, heißt es in der Stellungnahme.
söl-Fraktion drängt auf Aufklärung: Wer traf die Entscheidung?
Der Ältestenrat könne es ja nicht gewesen sein und nachdem es auch kein Votum des Gemeinderates gebe, wonach dem Wunsch nach einer Verlängerung entsprochen wurde, könne es auch nicht die Verwaltung gewesen sein. „Ein Gemeinderatsbeschluss ist nach dem Verständnis der söl-Fraktion immer bindend“, stellt die söl fest. Sie möchte von der Verwaltung wissen, wer das jetzt beschlossen habe. Sollte das weiter nicht geklärt werden, behalte man sich eine Überprüfung durch die Kommunalaufsicht vor.
Die Kommunalaufsicht ist im Fall der Stadt Schwäbisch Gmünd das Regierungspräsidium Stuttgart. Bei diesem hat die Rems-Zeitung bereits in der vergangenen Woche nach der Funktion des Ältestenrats gefragt und am Donnerstagvormittag Auskunft bekommen.
Regierungspräsidium äußert sich zur Rolle des Ältestenrats
„Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen des Gemeinderats (vgl. § 33 a Absatz 1 Gemeindeordnung BW (GemO)). Insoweit regelt das Gesetz den Aufgabenbereich des Ältestenrates abschließend. Eine Erweiterung oder Beschränkung ist nicht zulässig. Bei dem Ältestenrat handelt es sich nicht um einen Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung“, beschreibt das RP die gesetzliche Grundlage.
In der Gemeindeordnung der Stadt Schwäbisch Gmünd ist ebenfalls nicht festgelegt, dass der Ältestenrat ein beschließendes Gremium ist.
Doch was heißt dies nun für den aktuellen Fall? Das Regierungspräsidium zeigt hier einen klaren Weg auf: „Sollte der Ältestenrat seine Kompetenzen überschritten haben, wäre schnellstmöglich ein Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen.“ Einen solchen Beschluss gibt es derzeit aber nicht, wie unter anderem die Anfrage der söl zeigt.
Rolle des OB in der Kritik: Entscheidungsfindung hinterfragt
Zur Frage, ob die Verwaltung die Beschlüsse des Gemeinderats umzusetzen hat, verweist das RP wir auf Paragraf 43 Absatz 1 der Gemeindeordnung. „Hier ist geregelt, dass der Bürgermeister die Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse vorbereitet und die Beschlüsse vollzieht“, schreibt das RP in seiner Stellungnahme.
Doch, wenn weder Verwaltung noch Ältestenrat eine solche Entscheidung treffen können, stellt sich die Frage, wer sie dann gefällt haben könnte? Hier gerät dann automatisch OB Richard Arnold als Kopf der Verwaltung und Vertreter der Stadt.
Dieser könnte in eng umgrenzten Fällen tatsächlich eigenverantwortlich handeln, wie in Paragraf 43, Absatz 5 der Gemeindeordnung nachzulesen ist: „In dringenden Angelegenheiten des Gemeinderats, deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister an Stelle des Gemeinderats. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Gemeinderäten unverzüglich mitzuteilen. Das Gleiche gilt für Angelegenheiten, für deren Entscheidung ein beschließender Ausschuss zuständig ist.“
Doch worin eine solche Dringlichkeit hätte bestehen können, nachdem der Antrag im Dezember im Bauausschuss behandelt wurde, ist unklar. Denn eine Antwort blieb Oberbürgermeister Richard Arnold am Mittwoch schuldig.
Copyright Rems Zeitung, 28.03.2025