Zeiselberg-Bauprojekt: Gmünder Stadträte wollen Sonderprüfung
Wer bezahlt was für den Bau am Zeiselberg? Stadträte aus fünf Gemeinderatsfraktionen wollen es genau wissen.
Schwäbisch Gmünd. Wer bezahlt was am Zeiselberg? Das wollen Stadträte aus fünf Gemeinderatsfraktion genauer wissen als bisher bekannt – darum greifen sie zu einem seltenen Mittel in der Stadtpolitik: einem Antrag auf Sonderprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt.
Es geht um ein grundlegendes Prinzip: die öffentliche Erschließung von Grundstücken finanziert die Stadt, die private Erschließung und den Bau der Investor. Die Stadträte sehen diese klare Trennung nicht dokumentiert beim nun begonnenen Bau der Gastronomiegebäude auf dem Zeiselberg.
Auftrag ans Rechnungsprüfungsamt
Darum stellen die Fraktionen von Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, s.ö.l. sowie Christian Krieg und Thomas Maihöfer (beide CDU) und Dr. Constance Schwarzkopf-Streit (Freie Wähler Frauen) den Antrag, „dass das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Schwäbisch Gmünd mit der Prüfung der Gesamtinvestitionsmaßnahme ‚Zeiselberg‘ beauftragt wird und dem Gemeinderat nach Abschluss der Prüfung berichtet.“
Es geht um die baulichen Grundlagen für das geplante, rund 320 Quadratmeter große Gasthaus auf dem Zeiselberg. Und die entsprechenden Kosten, ausgewiesen etwa in einem Haushaltsposten, einer Investitionsmaßnahme „Zeiselberg vorläufige Erschließung Bodenplatte“ – geplante Investitionssumme 182 000 Euro.
Eine Bodenplatte gehört ihrem Wesen nach schon zum Bau, den der Investor zu bezahlen hat und nicht die Kommune. Was also verbirgt sich hinter dem Haushaltstitel? „Verschiedene Nachfragen aus dem Gemeinderat und eine schriftliche Anfrage ergaben jeweils unterschiedliche Aussagen hinsichtlich des Sachverhalts dieser Maßnahme“, so argumentieren die Stadträte in der Begründung ihres Antrags.
„Alle entstehenden Kosten“
Die Stadträte beziehen sich auf den „Durchführungsvertrag“, der im Gemeinderat am 30. Januar 2019 beschlossen wurde. Vertragsparteien sind die Stadt Gmünd und die VGW, die das Bauwerk erstellt, im Vertragsdeutsch heißt die VGW „Vorhabenträger“. Zwei Absätze führen die Stadträte an: „Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Durchführung des Vorhabens nach den Regelungen dieses Vertrags auf eigene Kosten.“ Und: „Der Vorhabenträger trägt alle mit der Realisierung des Vorhabens und der Erschließung entstehenden Kosten auch soweit sie von der Stadt veranlasst bzw. umgesetzt werden (…).“
Sebastian Fritz (s.ö.l.), einer der Antragsteller, erklärt seine und die Motivation seiner Mitstreiter: „Wir haben unterschiedliche Aussagen von der Verwaltung bekommen. Unsere Aufgabe ist es, eine finale Antwort zu bekommen, auch weil wir von Bürger gefragt werden.“
Copyright Gmünder Tagespost, 04.11.2023